Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird. In Lage wird die Ausstellung von Leichenpässen vom Standesamt wahrgenommen.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls
    • Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft - Genehmigung zur Bestattung- entfällt die 2. Leichenschau)

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Lage

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de