Leichenpass
Leichenpass
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird. In Lage wird die Ausstellung von Leichenpässen vom Standesamt wahrgenommen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes über die Eintragung des Sterbefalls
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft - Genehmigung zur Bestattung- entfällt die 2. Leichenschau)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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