Leichenpass
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Zweite Leichenschau
Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamtes, dass der Sterbefall angezeigt, aber noch nicht beurkundet werden konnte
- Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau (Anlage 1 zu § 15 BestGNRW) oder Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 StPO.
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Verfahrensablauf
Hinweise für Löhne
Fristen
Hinweise für Löhne
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Löhne
Kosten
Hinweise für Löhne
Gemäß Tarifstelle 10.14.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Löhne