Leichenpass
Leichenpass
Hinweise für Eitorf
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eitorf
Formulare
Hinweise für Eitorf
Voraussetzungen
Hinweise für Eitorf
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eitorf
Fristen
Hinweise für Eitorf
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eitorf
Kosten
Hinweise für Eitorf
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eitorf
Weitere Informationen
Hinweise für Eitorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eitorf