Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

     

    Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

    Benötigte Unterlagen:

    • Todesbescheinigung
    • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
    • Amtsärztliches Zeugnis

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6cc64920359bbe831412b87c5fb59df9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Friedhofsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Formulare

    Hinweise für Erkelenz

    Voraussetzungen

    Hinweise für Erkelenz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Erkelenz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Erkelenz

    Fristen

    Hinweise für Erkelenz

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Erkelenz

    Kosten

    Hinweise für Erkelenz

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Erkelenz

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erkelenz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Erkelenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de