Leichenpass
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Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Gemäß § 17 des aktuellen Bestattungsgesetzes NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Benötigte Unterlagen:
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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