Leichenpass
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass: 25,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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