Leichenpass

    Leichenpass

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

    Stellen Sie bei der Verwendung des Online-Formulars sicher, dass Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion griffbereit und die AusweisApp2 gestartet haben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b35daa58e1868d3d8cccb94f77ec1c7d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Leichenpass - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls, Bescheinigung über die Einsargung

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass: 25,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Bei Feuerbestattungen (bzw. Überführungen zu einem Krematorium) ist zusätzlich eine amtsärztliche Bescheinigung über die Todesursache der unteren Gesundheitsbehörde notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de