Ausstellung eines Leichenpasses
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Wird bei einer Leichenüberführung eine Staatsgrenze überwunden, ist die Ausstellung eines Leichenpasses erforderlich.
In den Leichenpass werden die Daten der verstorbenen Person sowie das Transportmittel und die Route der Überführung aufgenommen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Eine verstorbene Person soll über min. eine Staatsgrenze hinweg überführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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In der Regel kümmert sich das beauftragte Bestattungsunternehmen um die Formalitäten im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Goch
- Leichenpass: 17,00€
Zahlungsziel:
sofort bei Abholung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der entweder im Zusammenhang mit der Sterbefallbeurkundung vom Standesamt oder von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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