Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht
Erstmalige Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Sprengstoffrecht anzeigen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221/147-0
E-Mail: Sprengstoff@brk.nrw.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 13a Absatz 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen