Landschaftsschutzgebiete
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Gründe dafür sind beispielsweise die Regeneration und langfristige Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, wie auch der Schutz von Lebensstätten und -räumen von Tieren und Pflanzen. Auch aufgrund seiner Schönheit und Vielfalt oder der besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Der Schutz der Natur hat hohe Priorität, dennoch ist der Schutzgrad niedriger als beispielsweise in einem Naturschutzgebiet. So ist z. B. der Bau eines Hauses im Einzelfall trotz generellem Bauverbot möglich, sofern bestimmte Vorgaben erfüllt werden. Dazu bedarf es u. a. einer Ausnahmegenehmigung. Auch Bäume dürfen - selbst wenn sie auf einem Privatgrundstück stehen - i. d. R. nicht ohne Ausnahmegenehmigung gefällt werden. Zu beachten gilt, dass sämtliche Ausnahmegenehmigungen nur bei Vorliegen der entsprechenden Kriterien erteilt werden können.
Die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete erfolgt im Rahmen der Landschaftsplanung. Im Kreis Heinsberg sind viele Flächen, die im Außenbereich (also außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) liegen, als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und beinhalten u. a. Streuobstwiesen, Feldgehölze und landschaftsgliedernde Elemente (z. B. Baumreihen, Hecken etc.). Oft grenzen sie an Naturschutzgebiete und dienen als Puffer für diese. Mit der Schutzausweisung gehen verschiedene Verbotsvorschriften einher, die es zu beachten gilt. Ggf. kann von den Verboten auf Antrag eine kostenpflichtige Ausnahme bzw. Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz erteilt werden. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den einzelnen Landschaftsplänen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Die Erteilung einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg