Vertragsnaturschutz / Kreiskulturlandschaftsprogramm im Kreis Viersen, Förderung NEU
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Natur und Landschaft im Kreis Viersen werden in besonderem Maße durch die bäuerliche Landwirtschaft geprägt. Das Kreiskulturlandschaftsprogramm (KKLP) des Kreises Viersen schafft den Rahmen dazu, die erhaltungs- und schutzbedürftigen Lebensräume sowie die wertvollen Kulturlandschaften und Landschaftsteile unter zentraler Mithilfe der Landwirte oder sonstiger Landbewirtschafter zu pflegen und zu erhalten. Es stellt somit die Grundlage des Vertragsnaturschutzes im Kreis Viersen dar.
Kernstück sind freiwillige Vereinbarungen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen mit dem Ziel, die Lebensbedingungen schutzwürdiger Arten und Lebensgemeinschaften zu verbessern. Viele Tier- und Pflanzenarten haben sich im Laufe ihrer Entwicklung an bestimmte extensive landwirtschaftliche Nutzungsformen angepasst, die heute zumeist unwirtschaftlich sind. Für deren Erhaltung ist die Fortführung oder die Wiederaufnahme dieser Nutzungen erforderlich.
Mit dem KKLP möchte der Kreis Viersen Landwirte und Landbewirtschafter dafür gewinnen, auf freiwilliger Basis und gegen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile auf schutzwürdigen Flächen eine naturschutzorientierte Nutzung und Pflege zu praktizieren.
Was will der Vertragsnaturschutz?
Ziel der Förderung ist die Erhaltung oder Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung auf der Basis des Landesnaturschutzgesetzes NRW.
Wer kann gefördert werden?
Zuwendungsempfänger sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafter mit Flächen im Kreis Viersen.
Welche Flächen sind förderfähig?
Schwerpunkte der Förderung sind
- FFH (Fauna, Flora, Habitate)-, Vogelschutzgebiete und Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW sowie Festsetzungen nach § 13 LNatSchG NRW und gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile nach § 39 LNatSchG NRW
- weitere anerkannte Biotopverbundflächen von regionaler und lokaler Bedeutung
- kreisweite Förderung zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Ackerflächen
- kreisweite Pflege von Streuobstwiesen und Hecken, v.a. als Feldhecke oder als naturnahe Einfassung einer Obstwiese
Die förderfähigen Bereiche sind in einer Gebietskulisse abgegrenzt. Die Karte kann hier bzw. bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern eingesehen werden.
Was wird gefördert?
Nachfolgende Maßnahmen (Bewirtschaftungspakete) können auf Grundlage des Kreiskulturlandschaftsprogramms gefördert werden:
Bewirtschaftungspakete Maßnahmen Ausgleichsbetrag €/ha/Jahr naturschutzgerechte Nutzung von Äckern zum Schutz der Feldflora und von Ackerlebensgemeinschaften u.a. Lichte Getreideäcker, Blühstreifen, Brachen bis zu 2.280,00 € je nach Bewirtschaftungspaket Umwandlung von Acker in Grünland gemäß fachlicher Vorgaben- im 1. Jahr 615,00 bzw. 2.040,00 €
- in den Folgejahren 440,00 €
Wie funktioniert der Vertragsnaturschutz?
Die Antragstellung im Vertragsnaturschutz erfolgt ab dem Jahr 2023 digital und zentral bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer. Interessierte Landbewirtschafter stellen dazu einen Förderantrag bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres vor Beginn des Verpflichtungszeitraums. Der Verpflichtungszeitraum beginnt mit dem darauffolgenden Jahr (zum 1. Januar) und beträgt i. d. R. fünf Jahre.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Bei Einhaltung der Verpflichtungen erhalten die Antragsteller jährlich einen finanziellen Ausgleich für ihren Arbeitsaufwand bzw. daraus entstehender Einschränkungen. Dazu ist vom Landbewirtschafter ein Antrag auf Auszahlung jeweils bis zum 15. Mai des Verpflichtungsjahres zu stellen - ab 2023 erfolgt dies digital im Rahmen des ELAN-Sammelantrages bei der Landwirtschaftskammer. Voraussetzung für eine Zahlung ist, dass die Flächen im Flächenverzeichnis der Landwirtschaftskammer NRW gemeldet sind. Die Einhaltung der Verpflichtungen wird vor Ort stichprobenhaft kontrolliert.
Die Auszahlung erfolgt zentral durch den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Zur Antragsstellung werden i. d. R. folgende Angaben und Unterlagen benötigt:
- Gültige Unternehmernummer
- Aktuelles Flächenverzeichnis
- Feldblockkarte (Luftbilder) bzw. Schlagskizzen (ELAN)
- Einzelflächenauflistung der Förderflächen mit den Flächengrößenangaben (Schläge/Teilschläge)
- ggf. Nachweis über gepachtete Flächen
Nähere Informationen zum Elan-Antragsverfahren erteilt die Landwirtschaftskammer.
Auskünfte zum ELAN-Antragsverfahren erteilt die zuständige Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Viersen-Heinsberg.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Grundanträge (Stichtag 30. 06.) werden zur fachliche Prüfung an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen weitergeleitet. Bei positiver Prüfung ergeht ein verbindlicher Zuwendungsbescheid (bis zum 31.12.).
Die Auszahlung der Ausgleichsbeträge erfolgt durch die EU-Zahlstelle jeweils nach Ablauf des Verpflichtungsjahres im 1. Quartal des Folgejahres.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen