ausländische Berufsausbildungsabschlüsse Anerkennung
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Voraussetzungen
- aktuell gültige Niederlassungserlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- neuer und alter Pass/Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
Gebühren
113 Euro
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Für die Antragstellung gibt es 2 grundsätzliche Voraussetzungen:
- Sie habeneine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
- Sie wollen in Deutschland arbeiten.
In manchen Fällen gibt es noch zusätzliche Voraussetzungen. Genaue Informationen finden Sie im Anerkennungs-Finder.
Rechtsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen unterscheiden sich je nach Beruf. Alle für Ihren Fall relevanten Rechtsgrundlagen finden Sie im Anerkennungs-Finder unter „Gesetzliche Grundlagen“.
Verfahrensablauf
Hinweise für Euskirchen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“, Bundesinstitut für Berufsbildung
Stichwörter
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