Pass für Geringverdiener Erteilung

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Besitzer eines Stadtpasses haben die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Theater- und Konzertveranstaltungen der Flora Westfalica, beim Besuch der städtischen Freibäder und des Hallenbades, bei der Benutzung des Städterundverkehrs sowie bei der Inanspruchnahme der Stadtbibliotheken.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9426f104bda0c80d3950fd6e9c53d3ee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-90

    Fax: 05242 9040-91

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro im Rathaus Rheda

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 963-231

    Fax: 05242 963-393

    E-Mail: buergerbuero@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Stadtpass, sofern bereits ein Stadtpass vorhanden ist
    • Nachweis, der zu Beantragung eines Stadtpasses berechtigt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Erteilung des Stadtpasses ist folgenden Personenkreisen vorbehalten:

    • Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB II oder XII
    • Sozialhilfeberechtigte Alten- und Pflegeheimbewohner/-innen
    • Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Freiwillig Wehrdienstleistende
    • Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Leistungsberechtigten können den Antrag auf Auststellung/Verlängerung eines Stadtpasses unter Vorlage des entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro stellen.

    Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Stadtpass wird Ihnen Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de