Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Besitzer eines Stadtpasses haben die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes bestimmte Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Hierunter fallen zum Beispiel Ermäßigungen bei Theater- und Konzertveranstaltungen der Flora Westfalica, beim Besuch der städtischen Freibäder und des Hallenbades, bei der Benutzung des Städterundverkehrs sowie bei der Inanspruchnahme der Stadtbibliotheken.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Personalausweis oder Reisepass
- Stadtpass, sofern bereits ein Stadtpass vorhanden ist
- Nachweis, der zu Beantragung eines Stadtpasses berechtigt
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Erteilung des Stadtpasses ist folgenden Personenkreisen vorbehalten:
- Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB II oder XII
- Sozialhilfeberechtigte Alten- und Pflegeheimbewohner/-innen
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Freiwillig Wehrdienstleistende
- Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst oder an einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Leistungsberechtigten können den Antrag auf Auststellung/Verlängerung eines Stadtpasses unter Vorlage des entsprechenden Nachweises im Bürgerbüro stellen.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Der Stadtpass wird Ihnen Vorort im Bürgerbüro ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022