Pass für Geringverdiener ErteilungOnline erledigen

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Die Stadt Recklinghausen ermöglicht einkommensschwachen Einwohner*innen mit dem Recklinghausen-Pass, städtische Angebote in vielen Bereichen zu ermäßigten Preisen wahrzunehmen.

    Beantragen Sie hier den Recklinghausen-Pass einfach, schnell und digital.

    Weitere Informationen zu den Anspruchsvorausseetzungen und zu den Ermäßigungen finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_53463e4c80ce7bca962b382a213ba820

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterschiedlich je nach Kommune. Mindestens aber:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass, Asylbewerber-Nachweis)
    • Bewilligungsbescheid zu den Leistungen, die Sie erhalten
    • Sofern Sie keine der genannten Leistungen erhalten: Einkommensnachweise der antragstellenden Person(en)
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de