Pass für Geringverdiener Erteilung

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Mit dem Köln-Pass erhalten Kölner*innen Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Unternehmen, beispielsweise bei Museen und den Kölner Verkehrs-Betrieben sowie bei privaten Anbietern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_028dbe46a3602ab16702367fbb0f20c1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Einschulungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2a

    51065 Köln-Mülheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-25305

    E-Mail: Sozialamt.KoelnPass@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oder
    • Wohngeldbescheid oder
    • Bescheid über den Bezug des Kinderzuschlages oder
    • Bescheid über den Bezug eines Barbetrags
    • Einkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte sowie von regelmäßigen monatlichen Belastungen
      Hierunter fallen unter anderem Kindergeld und Unterhaltszahlungen.
    • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
    • Nachweis über Erwerbsunfähigkeit
    • Nachweis über eine Schwangerschaft (Mutterpass)

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de