Stadtpass beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Mit dem Köln-Pass erhalten Kölner*innen Vergünstigungen bei zahlreichen städtischen und stadtnahen Unternehmen, beispielsweise bei Museen und den Kölner Verkehrs-Betrieben sowie bei privaten Anbietern.
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Ansprechpartner
Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Einschulungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-25305
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oder
- Wohngeldbescheid oder
- Bescheid über den Bezug des Kinderzuschlages oder
- Bescheid über den Bezug eines Barbetrags
- Einkommensunterlagen und Nachweise über sonstige Einkünfte sowie von regelmäßigen monatlichen Belastungen
Hierunter fallen unter anderem Kindergeld und Unterhaltszahlungen. - Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "G"
- Nachweis über Erwerbsunfähigkeit
- Nachweis über eine Schwangerschaft (Mutterpass)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
- In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
- Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
- in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022