Pass für Geringverdiener Erteilung

    Stadtpass beantragen

    Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.

    Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

    Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kann ein Online-Antrag gestellt werden.

    Das zuständige Servicecenter Grundsicherung ist über die Standortsuche zu finden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32de5763bea372e7464abb78a711eaee

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 8

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bitte halten Sie folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
    • Kontoauszüge der letzten drei Monate
    • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel:
      • Lohnabrechnungen
      • Rentenbescheide
      • Krankengeld
      • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
      • Kindergeld
      • Kinderzuschlag
      • Elterngeld
      • Betreuungsgeld
      • Arbeitslosengeld I
      • Wohngeld oder Lastenzuschuss
      • Einkommen aus selbständiger Arbeit
      • Einkommen aus Kapitalvermögen

    Sofern vorhanden:
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
    • Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
    • Sie beziehen
      • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
      • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
      • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
      • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
      • Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
    • In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
      • Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
      • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
      • in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen

    Verfahrensablauf

    • Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
    • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
    • Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
    • Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de