Pass für Geringverdiener Erteilung
Stadtpass beantragen
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie den Stadtpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können ab Vollendung des 15. Lebensjahres mit dem Düsselpass zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Diese gibt es bei den städtischen Ämtern und Instituten, den Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf und vielen Partnern aus Kultur, Wirtschaft und Sport.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kann ein Online-Antrag gestellt werden.
Das zuständige Servicecenter Grundsicherung ist über die Standortsuche zu finden.
Seit 1997 stellt die Stadt den Düsselpass aus. Als gesamtstädtisches Angebot steht der Düsselpass nicht nur Sozialhilfeberechtigten und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen kostenlos zur Verfügung. Auch die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten den Düsselpass. Jeder Berechtigte erhält einen eigenen Düsselpass. Er gilt nicht für Familienangehörige und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wer Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung, Bürgergeld oder andere Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, erhält den Düsselpass automatisch. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wenn nur ein geringes Einkommen vergleichbar mit der Sozialhilfe zur Verfügung steht, kann ein Online-Antrag gestellt werden.
Das zuständige Servicecenter Grundsicherung ist über die Standortsuche zu finden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Soziales und Jugend - Abteilung Planung und Steuerung - 50/2
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
Bitte halten Sie folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der aktuellen Miethöhe und monatlichen Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, hierzu gehören zum Beispiel:
- Lohnabrechnungen
- Rentenbescheide
- Krankengeld
- Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Elterngeld
- Betreuungsgeld
- Arbeitslosengeld I
- Wohngeld oder Lastenzuschuss
- Einkommen aus selbständiger Arbeit
- Einkommen aus Kapitalvermögen
Sofern vorhanden:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG
- Höhe der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung
- Vermögensnachweise, zum Beispiel Rückkaufwert bei Lebensversicherungen
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass ausstellt
- Sie beziehen
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Oder Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen unter der kommunal festgelegten Einkommenshöchstgrenze liegt
- In manchen Kommunen erfüllen Sie die Voraussetzungen auch, wenn Sie
- Leistungen wirtschaftlicher Jugendhilfe beziehen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz beziehen
- in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen
Verfahrensablauf
- Sie informieren sich, ob der Stadtpass in Ihrer Stadt oder Gemeinde angeboten wird und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
- Ihre Angaben werden überprüft und der Stadtpass wird erstellt.
- Sie erhalten den Stadtpass persönlich oder per Post.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Leistung ist eine freiwillige Leistung von Kommunen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In einigen Kommunen ist ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde möglich. Dieser Widerspruch wird je nach kommunaler Richtlinie bearbeitet.
Weitere Informationen
Hinweise für Düsseldorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf