Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen GenehmigungOnline erledigen

    Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

    Die Errichtung und der Betrieb, die wesentliche Änderung von gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bis 4 sowie weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 bis 4 bedürfen der Anzeige-/Anmeldebestätigung bzw. der Genehmigung durch die zuständige Gentechnikbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 1 bis 4 sind Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgeführt werden, um den Kontakt der verwendeten Organismen mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

    Gentechnische Arbeiten dürfen Sie nur in gentechnischen Anlagen durchführen.

    Als Betreiber einer gentechnischen Anlage haben Sie die Errichtung und Betrieb der Anlage sowie weitere gentechnische Arbeiten bei der zuständigen Behörde abhängig von der Sicherheitsstufe anzuzeigen, anzumelden oder genehmigen zu lassen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen unverzüglich den Eingang des Antrags.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a8313cd793abbbdf62ca55410e88f383

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2790

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Genehmigungsverfahren gemäß § 10 Gentechnikgesetz setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Diesem sind alle Unterlagen beizufügen, die für die Anzeige, Anmeldung oder Genehmigung notwendig sind (siehe Formular-Information).

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Anzeige/Anmeldung/Genehmigung der Errichtung und vom Betrieb bzw. von wesentlichen Änderungen gentechnischer Anlagen S1-S4:

    Als Betreiber zeigen bzw. melden Sie die vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten und die Errichtung bzw. den Betrieb oder wesentliche Änderungen einer gentechnischen Anlage S1 S4 an. Nach Eingang der Anzeige in der Behörde können Sie nur bei der Sicherheitsstufe 1 direkt mit der Arbeit beginnen. Im Nachgang kann es zu Nachforderungen kommen, bei denen Sie ggfs. aufgefordert werden, weitere Dokumente und Informationen nachzureichen. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung mit diesen möglichen Status: Antrag in Ordnung, mit Nachforderung, mit Versagensgründen. Im weiteren Verlauf gibt es für Sie eine Anhörungsmöglichkeit mit einem Bescheidentwurf und abschließend den Bescheid, ggf. inkl. Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der gentechnischen Anlage diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, anzumelden oder von ihr genehmigen zu lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Es ist eine Verwaltungsgebühr gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Gebührenpflicht umfasst auch die Ablehnung von beantragten Amtshandlungen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de