Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen Genehmigung

    Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Errichtung und der Betrieb, die wesentliche Änderung von gentechnischen Anlagen der Sicherheitsstufe 1 bis 4 sowie weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 2 bis 4 bedürfen der Anzeige-/Anmeldebestätigung bzw. der Genehmigung durch die zuständige Gentechnikbehörde.

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2790

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    67-31 Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bonner Straße 100

    42697 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Anzeige/Anmeldung/Genehmigung der Errichtung und vom Betrieb bzw. von wesentlichen Änderungen gentechnischer Anlagen S1-S4:

    Als Betreiber zeigen bzw. melden Sie die vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten und die Errichtung bzw. den Betrieb oder wesentliche Änderungen einer gentechnischen Anlage S1 S4 an. Nach Eingang der Anzeige in der Behörde können Sie nur bei der Sicherheitsstufe 1 direkt mit der Arbeit beginnen. Im Nachgang kann es zu Nachforderungen kommen, bei denen Sie ggfs. aufgefordert werden, weitere Dokumente und Informationen nachzureichen. Sie erhalten anschließend eine Eingangsbestätigung mit diesen möglichen Status: Antrag in Ordnung, mit Nachforderung, mit Versagensgründen. Im weiteren Verlauf gibt es für Sie eine Anhörungsmöglichkeit mit einem Bescheidentwurf und abschließend den Bescheid, ggf. inkl. Gebührenbescheid.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der gentechnischen Anlage diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, anzumelden oder von ihr genehmigen zu lassen.

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Es ist eine Verwaltungsgebühr gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entrichten. Die Gebührenpflicht umfasst auch die Ablehnung von beantragten Amtshandlungen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de