Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Steinheim

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Ausstellung eines Familienpasses bei

    • Familien oder Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern
    • Familien (auch Alleinerziehende) mit Hauptwohnung in Steinheim und mit mindestens 1 Kind, sofern sie Empfänger von
      a) Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch oder
      b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch sind

    • Familien oder Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mindestens 50% Grad der Behinderung)

     

    Als Kinder im Sinne dieser Richtlinien gelten dabei Kinder, Schüler und Jugendliche, die

    a) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder

    b) sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden,

    c) das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

    • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder
    • bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind und für die ein Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht,

    d) einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

     

    Der Hauptwohnsitz muss sich in Steinheim befinden.

    Der Familienpass ist jeweils für höchstens 2 Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden.

    Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:

    • Reduzierung der Eintrittspreise bei städtischen Veranstaltungen oder im städtischen Freibad um 50 %
    • Zuschüsse zu Klassenfahrten
    • Zuschuss zum Eigenanteil für Schule von 8 bis 13 Uhr
    • Fahrtkostenzuschuss zum Kindergarten bei Ortschaften ohne Kindergarten
    • Gebührenbefreiung bei der Ausstellung von Kinderausweisen und Geburtsurkunden

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05233 21-156

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    evtl. Nachweise über den Leistugsbezug
    evtl. Schwerbehindertenausweis
    bei Volljährigen Kindern in Ausbildung: Ausbildungsvertrag, Immatrikulation

    Formulare

    Hinweise für Steinheim

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Deutsch

    Sprache: de