Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Der Familienpass ist erhältlich im Fachbereich Bildung, Sport & Kultur und wird in Form von Einzelpässen für jedes Kind ausgestellt. Die Ermäßigungsanträge sind ebenfalls beim Fachbereich Bildung, Sport & Kultur zu stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_348b09ba624120429d57bfa50feef7f9

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen:

    • Eintrittsgelder Hallenbad
    • Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen
    • Mitgliedsbeiträge für Sportvereine sowie Kursgebühren
    • Schülerfahrten
    • Musikschulgebühren
    • Kosten der Abfallbeseitigung
    • Volkshochschulgebühren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de