Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Wer bekommt eine Familienkarte und was kostet sie?
    Jede in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete erziehungs- bzw. umgangsberechtigte Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag kostenlos die Familienkarte der StädteRegion Aachen.

    Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie wird auf zwei kartenberechtigte Personen (= Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.

    Wie kann ich die Familienkarte beantragen?
    Die Familienkarte kann online bei der StädteRegion Aachen oder in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden, in der die Kinder mit den Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Für die Beantragung ist in jeder Kommune der StädteRegion Aachen eine Ausgabestelle eingerichtet, in der die Karte (auch nach einer Online-Beantragung) abgeholt werden muss. Die Ausgabestellen sind unten unter "Hinweise und Besonderheiten" aufgeführt. Zum Online-Antragsformular gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite.
     
    Die Beantragung kann nicht vor Ort bei der StädteRegion Aachen erfolgen - bitte wenden Sie sich für die persönliche Beantragung unmittelbar an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
     
    Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle bei Ihrer Kommune vor Ort:
    Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden.

    Fall A) 
    Beide kartenberechtigte Personen haben den gleichen Nachnamen: Es genügt, wenn die antragstellende Person eine Datenschutzerklärung vor Ort unterschreibt.

    Fall B) 
    Die kartenberechtigten Personen haben unterschiedliche Nachnamen bzw. Doppelnamen: In diesem Fall müssen beide jeweils eine eigene Datenschutzerklärung ausfüllen.

    Folgende Dokumente bringen Sie bitte mit (auch wenn Sie die Karte online beantragt haben):

    für Erwachsene: Personalausweis
    für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
    Kinder- bzw. Personalausweis
    Stammbuch
    Geburtsurkunde
    Pflegeausweis
    Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.

    Die Karte wird Ihnen in der Ausgabestelle sofort ausgehändigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e268f61dc38e0606cccda8d7bf93c839

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Strukturentwicklung, Tourismus, Europa und Ehrenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-2336

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    datenschutzrechtliche Erklärung
    für Erwachsene: Personalausweis
    für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
    Kinder- bzw. Personalausweis
    Stammbuch
    Geburtsurkunde
    Pflegeausweis
    Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Bitte beachten Sie, dass Sie zur Abholung der Karte ggf. einen Termin vereinbaren müssen. Wenden Sie sich daher nach der Beantragung Ihrer Familienkarte (Sie erhalten eine Bestätigung per Mail) bitte an die für Sie zuständige Ausgabestelle. Die Ausgabestelle(n) in Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier:

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de