Familienpass

    Familienpass

    Hinweise für Goch

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Einen Familienpass können folgende Personen (Wohnsitz in Goch) beantragen:

    • Eltern und Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern
    • Empfänger von Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
    • Familien, in denen der Haushaltsvorstand Arbeitslosengeld II  (Hartz IV) erhält (Bürgergeld)
    • Empfänger "Wirtschaftlicher Jugendhilfe" nach dem SGB VII
    • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, wenn ein "Barbetrag/Taschengeld" nach dem SGB XII
    • Empfänger von Wohngeld
    • Empfänger von UVG Leistungen
    • Empfänger von Leistungen nach dem AsybLG

    Mit dem Gocher Familienpass werden bei den nachstehenden Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Vergünstigungen gewährt:

    Freier Eintritt bzw. kostenlose Inanspruchnahme:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b253562d507edf2ec825d62f72c55111

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Personalausweis, Reisepass, Nachweis Leistungsbezug (z.B. aktueller Wohngeldbescheid), Nachweis Schul-oder Berufsausbildung (über 18 Jahren)

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Zunächst vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgerservice. Zum Termin bringen Sie Ihr Ausweisdokument und alle erforderlichen Unterlagen/ Nachweise mit.

     

    Bei online-Anträgen erhalten Sie den Familienpass per Post

    Fristen

    Hinweise für Goch

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • Ein Tag (in der Regel wird der Familienpass vor Ort ausgestellt)
    • Eine Woche (Sie erhalten den Familienpass nach Antragstellung per Post)

    Kosten

    Hinweise für Goch

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Heranwachsende über 18 Jahren, die sich in Schul-oder Berufsausbildung befinden (bis zum 27.Lebensjahr) und weiterhin im Haushalt gemeldet sind (Haupt-oder Nebenwohnsitz), können  in den Familienpass eingetragen werden.

    Entsprechende Nachweise (wie z. B. Studienbescheinigungen, Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag usw.) sind vorzulegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Der Familienpass wird für 2 Jahre ausgestellt.

    Wenn entsprechende Leistungsbescheide (z.B. Wohngeld usw.) einen anderen Zeitraum beinhalten wird die Gültigkeit des Familienpasses entsprechend angepasst. 

    Dies gilt auch wenn Heranwachsende über 18 Jahren entsprechende Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge usw. vorlegen.

    https://www.vhs-goch.de/

    https://museum-goch.de/

    https://gochness.de/

     

    Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de