Internationaler Artenschutz
Die in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung 338/97 genannten Tiere, Pflanzen oder deren Erzeugnisse unterliegen einem Vermarktungsverbot. Wenn Sie Anhang-A-Exemplare zu kommerziellen Zwecken verwenden möchten, müssen Sie eine Ausnahmebescheinigung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Das Umweltamt (untere Naturschutzbehörde) nimmt diesbezüglich folgende Aufgaben wahr:
- Meldeverfahren zum Besitznachweis von Tieren und Pflanzen besonders und streng geschützter Arten (Ausstellen der EG-Bescheinigungen)
- Artenschutzrechtliche Kontrollen bei Besitzern, Züchtern, Händlern oder Messen und Ausstellungen geschützter Arten
- Beratung in Artenschutzfragen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - Baumschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-25422
Fax: +49 231 50-25422
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Einzelfallabhängig mögliche weitere Unterlagen:
- Altersnachweise
- Zuchtnachweis
- Einfuhrgenehmigung
- Fotos
- Gutachten
- ggf. andere
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Erwerb, Besitz oder Vermarktung von Exemplaren der besonders und streng geschützter Arten
Private Initiative für ein Artenhilfsprojekt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Washingtoner Artenschutzübereinkommen, EG- und EU-Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Landesnaturschutzgesetz NW, Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz, Straßenverkehrsordnung, Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa 88) u. diverse Ratsbeschlüsse
Verfahrensablauf
- Eine Vermarktungsgenehmigung können Sie schriftlich (auch per E-Mail) oder online bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und reichen es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (Herkunftsnachweisen, Fotodokumentationen, Zuchtbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen, Gutachten etc.) ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden, werden geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Ausnahmebescheinigung erteilt werden.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Gemäß § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung ist der Beginn einer Haltung unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (nach aktueller Rechtsprechung bedeutet dies, innerhalb von 14 Tagen).
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung des Landes
Hinweise (Besonderheiten)
- Ein Verstoß gegen das Vermarktungsverbot kann als eine Ordnungswidrigkeit (§ 69 Abs. 4 Nr. 3 BNatSchG) geahndet oder sogar strafrechtlich (§ 71 Abs. 2 Nr. 1 oder § 71a Abs. 2 BNatSchG) verfolgt werden.
- Zu den Sorgfaltspflichten eines jeden Halters artengeschützter Exemplare gehört es, sich bereits vor dem Erwerb eines Exemplars einer geschützten Art zu versichern, dass entsprechende Legalitätsnachweise vorliegen.
- Tiere mit ungültigen, fehlerhaften, unvollständigen oder fehlenden Legalitätsnachweisen (Herkunftsnachweisen) dürfen weder angeboten noch erworben werden.
- Kann für ein Tier die rechtmäßige Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen werden, kann dies aufgrund der zweifelhaften Herkunft zur Beschlagnahme und dauerhaften Einziehung (Wegnahme) führen. Die Kosten der Unterbringung trägt dann die Person, bei der die Exemplare beschlagnahmt wurden.
Weitere Informationen
Bundesamt für Naturschutz
URL: https://www.bfn.de/
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2022