Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Hinweise für Alfter

    Beschreibung

    Hinweise für Alfter

    Bitte beachten Sie, dass Termine nur acht Tage im Voraus gebucht werden können. Falls Ihnen aktuell keine Termine angeboten werden, bedeutet dies lediglich, dass zur Zeit in den folgenden acht Tagen nichts frei ist. Der Rhein-Sieg-Kreis empfiehlt, immer mal wieder in das Buchungsportal reinzuschauen, da auch tagesaktuell regelmäßig zusätzliche Kontingente oder abgesagte Termine freigegeben werden. Die meisten Termine werden Ihnen morgens gegen 07:30 Uhr/ 08:00 Uhr angezeigt.

    Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Termine für die Führerschein- und Zulassungsstelle aus logistischen Gründen separat gebucht werden müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c6254b54fdc800812be552313d41fba0

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (rechtsrheinisch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 133-939

    Fax: 02241 132-179

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rhein-Sieg-Kreis: Straßenverkehrsamt (linksrheinisch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalkofenstraße 2

    53340 Meckenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02225 9409

    Fax: 02241 132-179

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem.§13 EG-FGV bzw. Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Verzollungsnachweis/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    • ggf. z.B. zusätzlich:
      • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
      • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Formulare

    Hinweise für Alfter

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Alfter

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alfter

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de