Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    nicht angegeben

    Online-Dienst

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    ID: L100002_b39b5c9ec52f24fd12f178ef7e900829

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    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80651

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
    • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ggf. in Verbindung mit Datenbestätigung des Herstellers) oder
      nur die Datenbestätigung des Herstellers, wenn der Hersteller noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt hat* oder
      EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)*
      *In diesen Fällen ist die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug durch Vorlage des Kaufvertrages oder der Rechnung im Original mit dem Zusatz "Neufahrzeug" nachzuweisen.
    • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig

    Formulare

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de