Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie Fahrzeuge aus einem anderen Land importieren, benötigen Sie eine besondere Zulassung. Das betrifft Fahrzeuge, die aus EU-Ländern sowie aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. Hierbei unterscheiden wir, ob es sich um Neuzulassungen oder Zulassung eines Gebrauchtwagen handelt.

    Diese Fahrzeuge müssen Sie in den meisten Fällen auch in der Zulassungsstelle vorführen.

    Auf den folgenden Seiten erklären wir Ihnen im Einzelnen, welche Unterlagen Sie benötigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7355a17f2d694c95dde195f75902bd11

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Glomsda-Straße 4

    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-26635

    Fax: 0221 / 221-26435

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, sonst Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
    • CoC-Papiere (inkl. Schadstoffklasse / Emissionsschlüssel) oder wenn nicht vorhanden: Gutachten gem.§13 EG-FGV bzw. Gutachten gem. § 21 StVZO
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
    • Verzollungsnachweis/Zollunbedenklichkeitsbescheinigung

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    • ggf. z.B. zusätzlich:
      • bei Vertretung durch einen Dritten:  Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
      • bei Zulassung auf Minderjährige:  die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de