Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-LandOnline erledigen

    Zulassung eines neuen Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten es hier zulassen?

    Bei der Zulassung von Importfahrzeugen gibt es drei unterschiedliche Fallgruppen:

    1. ein im EU-Ausland erworbenes Neufahrzeug
    2. ein im EU-Ausland erworbenes Gebrauchtfahrzeug
    3. ein außerhalb der Europäischen Union (EU) erworbenes Neu- / Gebrauchtfahrzeug

    Nähere Informationen über die bei der Zulassung vorzulegenden Unterlagen und die Höhe der Gebühren zu den drei Fallgruppen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt unter Dokumente.

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      Telefon Faxnummer Allgemeine Informationen 02821 85-521 02821 85-590

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Zulassung von Importfahrzeugen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) die Zulassungsbescheinigung aus dem jeweiligen Land und COC oder Vollabnahme, ggf. Datenbeschreibung, bei Neufahrzeugen zusätzlich die Rechnung die Kennzeichen (wenn das KFZ noch im Ausland zugelassen ist) den HU (Hauptuntersuchungs-)bericht Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass eine vom Halter - und ggf. vom abweichenden Zahler - unterschriebene Teilnahmeerklärung für das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt) bei der Anmeldung auf eine Firma der aktuelle Handelsregisterauszug und sofern nicht vorhanden die aktuelle Gewerbeanmeldung, jeweils nicht älter als ein Jahr (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen) die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes bei Fahrzeugen aus einem Land außerhalb der EU

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Zulassung von Importfahrzeugen (Rahmengebühr / je nach Aufwand) 33,20 Euro bis 76,50 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
    Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de