Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z . B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbestelle der Stadt Rahden) anzeigen.
Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen,
- auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Verhältnisse (Auskunfteien, Dedekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes,
- Herstellen und Vertreiben spezieler diebstahlsbezogender Öffnungswerkzeuge.
Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten).
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Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
erforderliche Unterlagen
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Neben der Gewerbeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftervertrages/Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Verwaltungsgebühren betragen:
- 26,00 EUR für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, OHG)
- 33,00 EUR für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
- 13,00 EUR für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Die Zahlung kann erfolgen:
- per Barzahlung
- per EC-Karte
- bei schriftlicher Beantragung nach Erhalt des Gebührenbescheids
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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