Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).

    Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z . B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbestelle der Stadt Rahden) anzeigen.

    Folgende Tätigkeiten sind überwachungsbedürftig. Der örtlichen Ordnungsbehörde sind daher von dem Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.

    An- und Verkauf von

    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, optischen Erzeugnissen, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung,
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
    • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
    • Altmetallen,
    • auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
    • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Verhältnisse (Auskunfteien, Dedekteien),
    • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
    • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
    • der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich des Schlüsseldienstes,
    • Herstellen und Vertreiben spezieler diebstahlsbezogender Öffnungswerkzeuge.

    Darüber hinaus sind zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten gesonderte Erlaubnisse nötig (Beispiele: Taxigewerbe, Reisegewerbe, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und Gaststätten).

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-0

    Fax: 05771 73-60

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Neben der Gewerbeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftervertrages/Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
    • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
    • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
    • Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Um ein Gewerbe auszuüben muss grundsätzlich das 18. Lebensjahr vollendet sein. Ausnahmen können das Familiengericht (Amtsgericht Rahden) erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    3 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden


    Bei jedem der nachfolgend genanten Vorgänge ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:

        Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
        Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

    Steuerliche Erfassung von Gewerbetreibenden
    Seit dem 01.01.2021 hat die Abgabe des" Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. In der Rubrik "Weitere Informationen" finden Sie den Link zur ELSTER-Homepage der Finanzverwaltungen. Zu dem Vordruck gelangen Sie, wenn Sie in dem Suchfeld den Begriff "Fragebogen" eingeben.

    Ausnahmen oder Beschränkungen
    Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de