Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Arzt:in, Architekt:in, Steuerberater:in), die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

    Die Ausübung sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe bedarf neben der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zusätzlich einer Erlaubnis z.B. des Ordnungsamtes, des Gesundheitsamtes, des Straßenverkehrsamtes, der Handwerkskammer oder anderer Stellen. Unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe fallen u. a. der Betrieb von Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer, Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen, Apotheken.

    Die Gewerbeanmeldung kann elektronisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z. B. Geschäftsführer:in einer GmbH).

    Bei jeder Gewerbeanmeldung erfolgt unter anderem eine Mitteilung an

    • das zuständige Finanzamt
    • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
    • die jeweilige Berufsgenossenschaft

    Hinweis:
    Die Tätigkeit muss genau bezeichnet werden.
    Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen wie z. B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion etc. reichen nicht aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • bei persönlicher Vorsprache: die Originalunterlagen,
    • bei Meldung per Fax oder Post: die geforderten Unterlagen in Kopie und ein Verrechnungsscheck oder den Barbetrag. Die Bestätigung kann auch mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zugestellt werden.
    • bei Anmeldung durch Bevollmächtigte/n: persönliche Vorsprache des/der Bevollmächtigten, schriftliche Vollmacht und Personalausweis.
    • Bei Einzelgewerbetreibenden aus einem der EU-Mitgliedstaaten: Personalausweis oder Pass mit letzter Meldebescheinigung
    • Bei Einzelgewerbebetreibenden aus einem Nicht-EU-Staat: die für eine selbständige Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
    • Bei im Handels-, Gesellschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen, Gesellschaften oder Vereinen: persönliche Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/e und unbeglaubigter Registerauszug des Amtsgerichtes,
    • bei einer GmbH & Co. KG zusätzlich der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH
    • Bei Firmen in Gründung: ein vom Notar beglaubigter Gesellschaftsvertrag
    • Bei ausländischen juristischen Personen: Angaben der geschäftsführenden Person oder Personen, ausgewiesen durch Personalausweis/e und ein Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister des Gründungsstaates und eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache.
    • Bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte und Unbedenklichkeitsbescheinigung oder
      Bescheinigung über die Eintragung in die Nebenrolle der Handwerkskammer
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis bzw. Konzession des Ordnungsamtes (z. B. für Gaststätten mit Alkoholausschank, Bewachungsgewerbe, Makler, Pfandleiher, Spielhallen, Spielautomaten, Versteigerer) oder Erlaubnis des Straßenverkehrsamtes (z. B. für Güterverkehr, Fahrschulen, Taxiunternehmen) oder Erlaubnis des Gesundheitsamtes (z. B. für Apotheken)

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien).

    Anzeigepflichtig sind:

    • Einzelgewerbe der Einzelgewerbetreibende
    • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
    • Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
    • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

    Was ist ein Gewerbe:
    Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

    Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de