Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

    Hinweise für Recklinghausen

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Ein Gewerbe ist eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte Tätigkeit. Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), die sogenannten freien Berufe (bestimmte Betätigungen und Dienste, die ein Hochschulstudium voraussetzen oder auf künstlerischem, wissenschaftlichem und schriftstellerischem Gebiet stattfinden) sowie die bloße Nutzung und Verwaltung eigenen Vermögens. Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z. B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater). Da eine genaue Abgrenzung in einigen Fällen schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

    Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerberegister der Stadt Recklinghausen hat vorzunehmen, wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle im Stadtgebiet Recklinghausen anfängt (es sind alle Betriebsstätten einzeln anzumelden).

    Für die Gewerbemeldungen sind amtliche Vordrucke zu verwenden.

    Bitte nutzen Sie hierzu unseren Online Service oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache.  

    Bei persönlichen Vorsprachen füllen Sie das Formular bitte vor dem Termin aus. Den entsprechenden QR-Code finden Sie im Foyer des Stadthauses A .

    Wer der Pflicht zur Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361/50-1613

    Fax: 02361/50-91601

    E-Mail: gewerbe@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Recklinghausen

    Personalausweis oder Reisepass (ggfls. als Kopie oder Foto).

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Recklinghausen

    Kosten

    Hinweise für Recklinghausen

    26,- Euro (natürliche Person / Einzelgewerbe / Gesellschafter in Personengesellschaften)

    33,- Euro (juristische Person)
    13,- Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)

    15,- Euro (Ersatzbescheinigung / Zweitschrift)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Recklinghausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Recklinghausen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de