Gewerbe Anmeldung Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gewerbeanmeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Gewerbemeldestelle der Stadt Langenfeld) anzeigen.
Gewerbeabmeldung
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Gewerbeummeldung
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt Langenfeld
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der direkten Beantragung über das Wirtschaftsportals NRW (siehe Onlinedienstleistungen). Das Portal bietet die Möglichkeit Gewerbeab-, an- und ummeldungen direkt digital inkl. Entrichtung der Verwaltungsgebühr durchzuführen. Dieses Verfahren spart Zeit bei der Beantragung und die Bearbeitung Ihrer Meldung kann so schneller erfolgen.
Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann auch weiterhin persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweises beim Sachbearbeiter durchgeführt werden. Bei schriftlicher Antragstellung können Sie das entsprechende Formular elektronisch abrufen oder beim Sachbearbeiter persönlich abholen.
Sie benötigen weitere Unterlagen, wie z.B. Handelsregisterauszug sowie Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden, Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf und der Handwerkskammer Düsseldorf .
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)