Niederschlagswassergebühren
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Informationen zur Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Kanalbenutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Digitale Bescheide
Ihre Niederschlagsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
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Verfahrensablauf
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Beachten Sie bitte die Entwässerungssatzung unter Downloads.
Gebührenermäßigung
Auf Grundlage der Entwässerungssatzung können Ermäßigungen gewährt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise unter Kosten.
Gebührenermäßigungen sind in folgenden Fällen möglich:
- Dachbegrünung: abzüglich 75 % der relevanten Fläche
- Versickerungsanlage mit Notüberlauf: abzüglich 50 % der relevanten Fläche (Bezüglich der Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung)
- Brauchwasseranlage ohne Überlauf an den Kanal: abzüglich 50 % der relevanten Fläche
Anträge auf Gebührenermäßigungen sind nur schriftlich möglich. Als Belege sind Rechnungen, Fotos sowie Unternehmerbescheinigungen erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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