Niederschlagswassergebühren

    Niederschlagswassergebühren

    Hinweise für Solingen

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Informationen zur Gebührenpflicht

    Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Kanalbenutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

    Digitale Bescheide

    Ihre Niederschlagsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten. 

    Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7fee0a3714bfba6c42597865772dc5a2

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    90-1042 Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4331

    Fax: 0212 290-4360

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-104 Grundabgaben / Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Solingen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Solingen

    Fristen

    Hinweise für Solingen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Beachten Sie bitte die Entwässerungssatzung unter Downloads.

    Gebührenermäßigung

    Auf Grundlage der Entwässerungssatzung können Ermäßigungen gewährt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise unter Kosten.

    Gebührenermäßigungen sind in folgenden Fällen möglich:

    • Dachbegrünung: abzüglich 75 % der relevanten Fläche
    • Versickerungsanlage mit Notüberlauf: abzüglich 50 % der relevanten Fläche (Bezüglich der Voraussetzungen setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung)
    • Brauchwasseranlage ohne Überlauf an den Kanal: abzüglich 50 % der relevanten Fläche

    Anträge auf Gebührenermäßigungen sind nur schriftlich möglich. Als Belege sind Rechnungen, Fotos sowie Unternehmerbescheinigungen erforderlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de