Niederschlagswassergebühren
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Informationen zur Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, der auf den Zeitpunkt der erstmaligen Kanalbenutzung folgt. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechung seitens der Stadt mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.
Digitale Bescheide
Ihre Niederschlagsgebührenbescheide können Sie digital über das Bürgerkonto "Mein Solingen" erhalten.
Mehr Informationen zu Grundabgaben und dem Bürgerkonto "Mein Solingen" finden Sie hier: Grundabgaben
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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