Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor.
Sie erhalten einen Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck. Die Zwecke sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt. Folgende übergeordnete Aufenthaltszwecke sieht das Gesetz vor:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- Familiennachzug
- besondere Aufenthaltsrechte
Diese Aufenthaltszwecke werden im Aufenthaltsgesetz weiter untergliedert.
Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie vom jeweiligem Team.
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Der Schulbesuch stellt den Hauptzweck Ihres Aufenthalts in Deutschland dar.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Bei der in Deutschland zu besuchenden Schule handelt es sich um eine
- öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
- um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet
- In der Schulklasse ist eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener Nationalitäten gewährleistet.
Die Abweichungen sind aufgrund Vereinbarungen der Länder mit öffentlichen Stellen in anderen Staaten über den Besuch inländischer Schulen durch ausländische Schüler möglich.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben: die zur Personensorge berechtigten Personen haben Ihrem Aufenthalt in Deutschland zugestimmt.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des Schulbesuchs in Deutschland gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Die konkrete Rechtsgrundlage ist abhängig von dem konkreten Aufenthaltstitel
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen. Der Antrag ist durch die gesetzlichen Vertreter (in der Regel durch die Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht oder einen Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.) oder sonstige Personen, die Sie an Stelle der gesetzlichen Vertreter in Deutschland betreuen, zu stellen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Sie müssen im Termin von mindestens einem gesetzlichen Vertreter oder einer sonstigen Person, die Sie an Stelle des gesetzlichen Vertreters in Deutschland betreut, begleitet werden, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Sie müssen im Termin von mindestens einem gesetzlichen Vertreter oder einer sonstigen Person, die Sie an Stelle des gesetzlichen Vertreters in Deutschland betreut, begleitet werden, wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung des eAT.
Nach etwa sechs bis acht Wochen kann der eAT bei der Ausländerbehörde abgeholt werden.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
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Zu den Lieferungsfristen durch die Bundesdruckerei von ca. drei bis vier Wochen kommen häufig weitere Bearbeitungsfristen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder die Stellungnahme einer anderen Behörde erforderlich ist. Wenn Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels sein sollten, ist es daher ratsam, sich ca. 6 Wochen vor Ablauf an die Ausländerbehörde zu wenden.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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