Führerschein

    Führerschein

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich Ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist? 

    Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Lage gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.

    Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzbescheinigung, diese Bescheinigung ist jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.


    Zusätzliche Information:
    Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_24dfbfd4e08bd8c30ac50031e9c0efef

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • bisherige Fahrerlaubnis
    • biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
    • Personalausweis oder Reisepass
    • eventuell Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.

    Bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2): ärztliches und augenärztliches Gutachten

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)
    nach Geburtsjahr

    • vor 1953      Umtausch bis 19.01.2033
    • 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022
    • 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023
    • 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024
    • 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025

     

    Umtauschfristen für Kartenführerscheine
    nach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a)

    • 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
    • 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027
    • 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028
    • Jahr 2008    Umtausch bis 19.01.2029
    • Jahr 2009    Umtausch bis 19.01.2030
    • Jahr 2010    Umtausch bis 19.01.2031
    • Jahr 2011    Umtausch bis 19.01.2032
    • Jahr 2012    Umtausch bis 19.01.2033

    Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den "ganz alten" Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Ca. 4 - 6 Wochen. Vor und während der Ferienzeit können sich Verzögerungen ergeben.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Achtung Bus- und Taxifahrer!
    Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.


    Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
    Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z.B. anerkannt:

    • Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
    • Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
    • Arbeitgeberbescheinigung

    Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.


    Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
    Falls der Führerschein den Sie umtauschen möchten nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an den Kreis Lippe senden lassen. Die Fax-Nr. hierzu lautet 05231/62-184. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de