Führerschein
Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich Ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist?
Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Lage gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzbescheinigung, diese Bescheinigung ist jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Zusätzliche Information:
Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- bisherige Fahrerlaubnis
- biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass
- eventuell Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.
Bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2): ärztliches und augenärztliches Gutachten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)
nach Geburtsjahr
- vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022
- 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025
Umtauschfristen für Kartenführerscheine
nach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a)
- 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028
- Jahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029
- Jahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030
- Jahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031
- Jahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032
- Jahr 2012 Umtausch bis 19.01.2033
Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den "ganz alten" Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lage
Ca. 4 - 6 Wochen. Vor und während der Ferienzeit können sich Verzögerungen ergeben.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Achtung Bus- und Taxifahrer!
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.
Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z.B. anerkannt:
- Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
- Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.
Wichtige Daten - die Karteikartenabschrift
Falls der Führerschein den Sie umtauschen möchten nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an den Kreis Lippe senden lassen. Die Fax-Nr. hierzu lautet 05231/62-184. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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