Führerschein
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Es handelt sich dabei lediglich um einen Umtausch, bei dem die Fahrerlaubnis unverändert bestehen bleibt. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit grundsätzlich nicht verbunden. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - dann auf 15 Jahre befristet.
Die Pflicht zum Umtausch staffelt sich wie folgt:
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (grauer- /rosafarbener Papierführerschein):
Geburtsjahr
Umtausch bis
Vor 1953
19.01.2033
1953 - 1958
19.01.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 und später
19.01.2025
II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr
Umtausch bis
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 - 18.01.2013
19.01.2033
III. Ausnahmen:
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Unabhängig von dieser Umtauschpflicht gibt es bestimmte Gruppen, die vor den o.a. Fristen ihren Führerschein tauschen müssen, um die bisherige Fahrberechtigung in vollem Umfang zu behalten. Hierzu zählen in erster Linie die Inhaber der alten Fahrerlaubnis der Klasse -2-, die das 50. Lebensjahr vollenden. Auch für Personen mit der alten Fahrerlaubnis der Klasse -3- kann mit Vollendung des 50. Lebensjahres der Umtausch sinnvoll sein, weil damit alte Rechte gesichert werden können.
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Ansprechpartner
Führerscheinangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6119
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (biometrisch 35 mm x 45 mm) - kann im hauseigenen Passbildautomaten erstellt werden.
- bisheriger Führerschein
- bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.
Sofern Ihr Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei.
Die Karteikartenabschrift bitte senden an:
fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de oder per Fax an (02161) / 25-6119.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 25 FeV
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Führerscheinumtausch (EU-Kartenführerschein) - 25,30 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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