Genehmigung eines Fischereipachtvertrages
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.
Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.
Schonzeiten und Mindestmaße
Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
Die Genehmigung für Ihren Fischereipachtvertrag wird Ihnen erteilt, wenn:
- Sie den Vertrag schriftlich verfasst haben,
- die Pachtzeit mindestens 12 Jahre beträgt,
- der/die Pächter/in einen Fischereischein besitzt,
- und wenn die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 erfolgen kann
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 (Fn 12) Fischereipachtvertrag SGV.NRW
Verfahrensablauf
Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben, senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.
Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.
Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.
Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Kleve
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024