Fischereipachtvertrag Genehmigung

    Genehmigung eines Fischereipachtvertrages

    Sie möchten einen Fischereipachtvertrag abschließen, dann müssen Sie sich diesen genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Die untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen.

    Auf der rechten Seite finden Sie ein Informationsblatt zu den Themen Fischerprüfung, Fischereischein und weitere wichtige Hinweise sowie die notwendigen Antragsvordrucke. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist als Online-Dienst verfügbar.

    Schonzeiten und Mindestmaße

    Die Verordnung über die Schonzeiten und Mindestmaße im Bereich Fischerei für das Land NRW finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d79810d88cc4df32b5ba72a393ea073

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen   Fischerprüfung Online-Antrag antragstellende Person muss am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sein Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde (für antragstellende Personen, die außerhalb des Kreisgebietes wohnen) Ausstellung Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus Angabe über Zeitpunkt und Ort der abgelegten Fischerprüfung erforderlich Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve telefonischer Antrag bei der unteren Fischereibehörde reicht aus

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung für Ihren Fischereipachtvertrag wird Ihnen erteilt, wenn:

    • Sie den Vertrag schriftlich verfasst haben,
    • die Pachtzeit mindestens 12 Jahre beträgt,
    • der/die Pächter/in einen Fischereischein besitzt,
    • und wenn die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 erfolgen kann

    Rechtsgrundlage(n)

    § 14 (Fn 12) Fischereipachtvertrag SGV.NRW 

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben, senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die zuständige Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.

    Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.

    Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.

    Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.

    Fristen

    Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag geschlossen oder geändert haben, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats an die zuständige Fischereibehörde senden, damit diese ihn genehmigen kann. Gültigkeit der Genehmigung: bis zur nächsten Änderung des Vertrages, ansonsten entsprechend der Pachtzeit.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist in der Regel 2-4 Wochen. Wird eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten überschritten, gilt der Vertrag "automatisch" als genehmigt ("Genehmigungsfiktion").

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Fischerprüfung 50,00 Euro Zweitausstellung Fischerprüfungszeugnis 35,00 Euro Ausnahmegenehmigung zur Ablegung einer Fischerprüfung außerhalb des Kreises Kleve 15,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de