Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Der Rat der Stadt Kamen hat am 15.11.2007 eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Kamen beschlossen. Die vom Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vorgesehene Möglichkeit, die näheren Einzelheiten beim Abbrennen bzw. beim Anzeigen des Feuers festzulegen, ist damit umgesetzt.

    Die Ordnungsbehördliche Verordnung sowie eine Formular zur Anzeige eines Feuers
    finden Sie etwas weiter unten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02307/1483106

    Fax: 02307/1489000

    E-Mail: verkehr@stadt-kamen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de