Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Der Rat der Stadt Kamen hat am 15.11.2007 eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Kamen beschlossen. Die vom Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) vorgesehene Möglichkeit, die näheren Einzelheiten beim Abbrennen bzw. beim Anzeigen des Feuers festzulegen, ist damit umgesetzt.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung sowie eine Formular zur Anzeige eines Feuers
finden Sie etwas weiter unten.
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Ansprechpartner
23.1 Wirtschaftsförderung, Grundstücksmanagement, Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wirtschaft@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Kamen