Osterfeuer Genehmigung
Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Die zentrale Aufgabe des Bereiches Allgemeines Ordnungswesen besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. In diesem Verwaltungsbereich wird ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld abgedeckt. Für verschiedene Bereiche und Sachverhalte gibt es spezielle Vorschriften, welche auch Zuständigkeiten anderer (Sonder-)Ordnungsbehörden begründen, als Beispiele für typische Handlungsfelder seien jedoch folgende Beispiele exemplarisch genannt:LärmschutzKampfmittelüberprüfungSprengstoffwesenSchädlingsbekämpfungGroße und gefährliche HundeOrdnungsbehördliche BestattungenSicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen im FreienÜberwachung KleinfeuerungsanlagenOrdnungspartnerschaften unter Beteiligung der PolizeiDurchführung von Ermittlungsverfahren und Vollzugsmaßnahmen ordnungsrechtlicher ArtSchulzuführungenUnterbringung bei ObdachlosigkeitUnterbringung nach PsychKGSicherheitspollerZur Absicherung der öffentlichen Veranstaltungsfläche auf dem Marktplatz in der Fröndenberger Innenstadt sind feste und versenkbare Sicherheitspoller installiert. Der Einsatz dieser Anlagen wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und koordiniert.Die Sicherheitspoller dienen grundsätzlich dazu, die Sicherheit auf Veranstaltungen zu erhöhen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Fröndenberg/Ruhr
Ordnungsbehördengesetz (OBG)spezialgesetzliche RegelungenLandesimmissionsschutzgesetz (LImschG)Ordnungsbehördliche Verordnungen
Verfahrensablauf
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Fristen
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Kosten
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021