Osterfeuer Genehmigung
Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Welver
Nach der Beschlusslage Oberverwaltungsgericht NRW (Beschluss vom 7. April 2004 21 B 727/04, NWVBL. 2004, S. 387), ist ein Brauchtumsfeuer nur dann als solches zu bezeichnen, wenn es z. B. als öffentliches Feuer ausschließlich dem Brauchtum gilt. Ein Brauchtumsfeuer liegt nach der Auffassung des OVG grundsätzlich nur dann vor, wenn das Feuer von in der Dorfgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.In Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z.B. beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen usw..Zu beachten sind dabei die Bestimmungen des § 7 Abs. 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach das Verbrennen von Gegenständen im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können. Ob eine erhebliche Belästigung zu erwarten ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Zeit, dem Ort, der Dauer, der Häufigkeit und der Wetterlage sowie dem Zweck des Verbrennungsvorganges ab.Das Osterfeuer ist unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Beschlusslage bei der Gemeinde anzumelden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Allgemeinverfügung zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Gebiet der Gemeinde Welver
Verfahrensablauf
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Fristen
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Kosten
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021