Osterfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wer ein Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

    Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss.

    Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:

    • Veranstaltungsort
    • Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
    • verantwortliche Person während der Veranstaltung

     

    Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.

     

    Sie können die Anmeldung im Bereich "Formulare" auf dieser Seite online vornehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schalksmühle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355/84230

    Fax: 0235584299

    E-Mail: s.gonzalez@schalksmühle.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schalksmühle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355/84230

    Fax: 0235584299

    E-Mail: s.gonzalez@schalksmühle.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Fax: 02355 84-243

    E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Landesimmissionsschutzgesetz NRW

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    geführenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de