Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wer ein Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss.
Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
- verantwortliche Person während der Veranstaltung
Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.
Sie können die Anmeldung im Bereich "Formulare" auf dieser Seite online vornehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Landesimmissionsschutzgesetz NRW
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
geführenfrei
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021