Osterfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.Die Gebühr beträgt 20,00 €.Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.==>Zu beachten:Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten: 100 m zu bewohnten Gebäuden50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen25 m zu sonstigen baulichen Anlagen10 m zu befestigten WirtschaftswegenAusreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren GegenständenDie Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Menden

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02373903-1420

    Fax: 023739031209

    E-Mail: b.renfordt@menden.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Menden

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02373903-1420

    Fax: 023739031209

    E-Mail: b.renfordt@menden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neumarkt 5

    58706 Menden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02373 903-1234

    Fax: Fax: 02373 903-1209

    E-Mail: ordnungsamt@menden.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Ordnungsbehördliche Verordnung über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Menden (Sauerland)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Die Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Menden (Sauerland)

    Brauchtumsfeuer - Merkblatt Brauchtumsfeuer - Anmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de