Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer / Brauchtumsfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Osterfeuer gelten als Brauchtumsfeuer und können während der Osterzeit angezündet werden. Hierzu darf nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden.

    Osterfeuer sind dadurch gekennzeichnet, dass das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausgerichtet wird und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.

    Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
    Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag durchgeführt werden.

    Bitte melden Sie Ihr geplantes Osterfeuer rechtzeitig an. Dazu werden Angaben zum Veranstaltungsort, - zeitpunkt und zur aufsichtshabenden Person benötigt.

    Voraussetzungen für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers

    Folgende Voraussetzungen müssen für eine Genehmigung eines Brauchtumsfeuers vorliegen:

    • Die nötigen Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden:
      - 50 m zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen
         Flächen
      - 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
      - 25 m zu öffentlichen Verkehrswegen
      - 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen

    • Die Veranstaltung ist für jedermann öffentlich zugänglich

    • Es ist gewährleistet, dass ständig zwei Personen, davon mind. eine über 18 Jahre, das Feuer beaufsichtigen


    Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Brauchtumsfeuer genehmigungsfähig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kierspe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359/661-0

    Fax: 02359/661-199

    E-Mail: ea-ordnund-umwelt@kiersp.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Hinweise für Kierspe

    Der Antrag auf Genehmigung muss spätestens zwei Wochen vor Durchführung beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe gestellt werden

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Genehmigungsgebühr von 25 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de