Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum ( wie z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer ) beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Ostersamstag bis Ostersonntag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Feuer der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Das Abbrennen ist acht Wochen vorher beim Ordnungsamt zu beantragen.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

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    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

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    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Technisch geändert am 04.03.2022

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    Stadt Witten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02302581-3224

    Fax: 02302581-473299

    E-Mail: ordnungsabteilung@stadt-witten.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Schriftlicher Antrag Lageplan in zweifacher Ausfertigung

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Landesimmissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Ordnungsverordnung der Stadt Witten

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Antrag Osterfeuer Merkblatt Osterfeuer

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de