Osterfeuer Genehmigung
Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Das Abbrennen von Feuern, die auf überliefertem Brauchtum ( wie z.B. Osterfeuer, Martinsfeuer ) beruhen, ist ausschließlich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zulässig. Osterfeuer sind einmalig von Ostersamstag bis Ostersonntag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr gestattet und erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Feuer der Brauchtumspflege dienen und als öffentliche Veranstaltung für jedermann zugänglich sind. Das Abbrennen ist acht Wochen vorher beim Ordnungsamt zu beantragen.
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Ansprechpartner
32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 581 - 473299
E-Mail: ordnungsamt@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Schriftlicher Antrag Lageplan in zweifacher Ausfertigung
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Landesimmissionsschutzgesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Ordnungsverordnung der Stadt Witten
Verfahrensablauf
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Fristen
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Kosten
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Antrag Osterfeuer Merkblatt Osterfeuer
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021