Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Das Abbrennen von Brauchtumsfeuern, wie z.B. Osterfeuer, unterliegt bestimmten Voraussetzungen.

    • Es ist u.a. nur im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltungen gestattet und erlaubnispflichtig.
    • Das Abbrennen ist dem Ordnungsamt der Stadt Bad Oeynhausen vorher schriftlich unter Vorlage eines Lageplanes anzuzeigen. Eine volljährige Aufsichtsperson ist zu benennen.
    • Für das Feuer dürfen nur pflanzliche Abfälle verwendet werden.
    • Zum Schutz von Kleintieren muss das Feuerungsmaterial nach dem Aufschichten mit einem feinmaschigen, mind. 1 m hohen Zaun umgeben oder am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
    • Zur Verhinderung von Nestbau und Brutbeginn von Vögeln sind geeignete Abwehrmaßnahmen zu treffen, beispielsweise das Anbringen von Flatterbändern o.ä..
    • Die Holzstöße sollen eine Höhe von 3 m und einem Durchmesser von 6 m nicht überschreiten.
    • Das Abbrennen ist so zu steuern, dass Gefahren, Nachteile oder erhebliche Luftverunreinigungen, insbesondere durch Rauchentwicklung, nicht eintreten können und ein Übergreifen des Feuers durch Ausbreiten der Flammen oder durch Funkenflug über den Verbrennungsort hinaus verhindert wird.


    Dem Veranstalter können jederzeit Auflagen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen oder gegen allgemeine Gefahren, die vom Abbrennplatz ausgehen können, erteilt werden

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Oeynhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05731-143309/3305

    Fax: 05731-141901

    E-Mail: l.petersen@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de