Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Beschreibung
Hinweise für Lage
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden.
Die Genehmigung erfolgt durch das Ordnungsamt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
- Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
- Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden
- Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor
- Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Lage