Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt. 
    Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen (§ 13 Abs. 1 OBVo der Stadt Detmold). Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.2.10 Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-777

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: ordnung@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Georgstr. 10

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231-977223

    Fax: 05231-9778554

    E-Mail: alina.schwabedissen@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingegangen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de