Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Eine Erlaubnis wird in Rheda-Wiedenbrück nur erteilt, wenn in den letzten Jahren auch schon ein Osterfeuer genehmigt wurde. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass auf eine Vielzahl der Osterfeuer verzichtet wird zu Gunsten einiger weniger Feuer, die tatsächlich auf überliefertem Brauchtum beruhen.

    Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende
    Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m. Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen. Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.

    Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

    • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
      sonstigen baulichen Anlagen,
    • 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
    • 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
    • Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
      der von brennbaren Stoffen frei ist

     Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242/963246

    Fax: 05242/963480

    E-Mail: christoph.siebe@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Lageplan

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Es muss sich um ein Traditionsfeuer handeln.
    • Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden.
    • Die Größe der Verbrennungsfläche eines Osterfeuers darf folgende Maße nicht überschreiten: 4 m x 4 m; Höhe max. 2,5 m
    • Es ist nicht erlaubt, zum Anfeuern Sperrmüll, Papier, Kunststoffe oder Altöl einzusetzen.
    • Zum Schutz der Tiere darf das Feuerungsmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrand abgelagert werden und muss am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
    • Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

      • 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und
        sonstigen baulichen Anlagen,
      • 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen,
      • 20 m von befestigten Wirtschaftswegen.
      • Das Feuerungsmaterial muss von einem 15 m breiten Ring umgeben sein,
        der von brennbaren Stoffen frei ist.
    •  Die Feuer sind bis zum vollständigen Erlöschen der Glut durch mindestens zwei Personen zu beaufsichtigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Online-Antrag

    Sie können den Antrag digital stellen. die Online-Anträge finden Sie unter dem Punkt "Dienste" auf dieser Seite. Sie können wählen zwischen dem einfachen Online-Antrag (keine Anmeldung erforderlich) oder der Online-Veranstaltungsanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal (WSP.NRW). Bei der Nutzung des WSP ist zwingend ein Servicekonto.NRW erforderlich. Der Bescheid wird Ihnen auf Wunsch nach Prüfung und erfolgter Online-Zahlung elektronisch über das WSP zur Verfügung gestellt.

    Schriftlicher Antrag

    Unter dem Punkt "Downloads" steht Ihnen ein Antragsvordruck zur Verfügung. Diesen können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen.

    Weiterer Verfahrensablauf

    Ihr Antrag wird im Anschluss geprüft. Bei Nutzung des einfachen Online-Antrags und bei einem schriftlichen Antrag erhalten Sie einen Bescheid sowie eine Zahlungsaufforderung mit der Post. Bei Nutzung des Wirtschafts-Service-Portals erhalten Sie den Bescheid auf Wunsch elektronisch nachdem die Verwaltungsgebühr über das Bezahlverfahren entrichtet wurde.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    vier Wochen vor dem Abbrenntermin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Zeitnah vor dem Abbrenndatum

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de