Osterfeuer Genehmigung

    Osterfeuer / Brauchtumsfeuer anmelden

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Grundsätzlich ist gem. § 7 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt.

    Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben nach § 7 Absatz 1 Satz 2 LImschG prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen vom generellen Verbot des § 7 Absatz 1 LImschG bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar.

    Die Stadt Vreden nutzt diese Ausnahmeregelung mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern.

    Grundsätzlich können Feuer im Freien nur dann als Brauchtum angesehen werden, wenn diese

    • von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und

    • im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Vreden

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstr. 14

    48691 Vreden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02564/303126

    Fax: 02564/3039126

    E-Mail: jan.wenning@vreden.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers bitte das bereitgestellte Onlineformular.

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. 

     

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden

    § 7 Abs. 1 Satz 2 Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG ) in Verbindung mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) auf dem Gebiet der Stadt Vreden

    Verfahrensablauf

     Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Fristen

    Hinweise für Vreden

    Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) ist bis spätestens Mittwoch vor dem Ostersonntag der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung schriftlich anzuzeigen. Für die Anmeldung ist vornehmlich das bereitgestellte Online-Antragsformular zu nutzen.

    Bearbeitungsdauer

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Vreden

    Für die Anmeldung von Osterfeuern sollte das hier verfügbare Onlineformular genutzt werden.

    Als Veranstalterin / Veranstalter haben Sie die ordnungsgemäße Durchführung des Verbrennungsvorgangs sicherzustellen. Eine detaillierte Übersicht über die einzuhaltenden Verpflichtungen finden Sie in § 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Vreden. Ihre Pflichten werden Ihnen auch bei Anmeldung über das Onlineformular eingehend geschildert.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Vreden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de