Osterfeuer / Brauchtumsfeuer anmelden
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Grundsätzlich ist gem. § 7 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben nach § 7 Absatz 1 Satz 2 LImschG prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen vom generellen Verbot des § 7 Absatz 1 LImschG bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar.
Die Stadt Vreden nutzt diese Ausnahmeregelung mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern.
Grundsätzlich können Feuer im Freien nur dann als Brauchtum angesehen werden, wenn diese
von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und
im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.
Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Vreden
Nutzen Sie für die Anmeldung des Osterfeuers bitte das bereitgestellte Onlineformular.
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest.
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Vreden
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Landes-Immissionsschutzgesetz - (LImschG ) in Verbindung mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern (Osterfeuer) auf dem Gebiet der Stadt Vreden
Verfahrensablauf
Fristen
Hinweise für Vreden
Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuer) ist bis spätestens Mittwoch vor dem Ostersonntag der Fachabteilung Bürgerbüro und Ordnung schriftlich anzuzeigen. Für die Anmeldung ist vornehmlich das bereitgestellte Online-Antragsformular zu nutzen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Vreden
Für die Anmeldung von Osterfeuern sollte das hier verfügbare Onlineformular genutzt werden.
Als Veranstalterin / Veranstalter haben Sie die ordnungsgemäße Durchführung des Verbrennungsvorgangs sicherzustellen. Eine detaillierte Übersicht über die einzuhaltenden Verpflichtungen finden Sie in § 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Vreden. Ihre Pflichten werden Ihnen auch bei Anmeldung über das Onlineformular eingehend geschildert.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
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