Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag kann gestattet werden, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Vom Antrag sind keine Personenkreise ausgenommen, er kann sowohl von Privathaushalten als auch von Organisationen, Gemeinschaften oder Vereinen eingereicht werden.
Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist (in Leverkusen 14 Tage) vor dem Entzünden formell angezeigt werden.
Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.
Für das Verbrennen mittels Feuerkorb, Feuerschale oder ähnlichen Hilfsmitteln ist keine Genehmigung erforderlich.
Bei einem Brauchtumsfeuer dürfen nur unbehandelte, trockene Hölzer verbrannt werden. Grünschnitt darf nicht verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand von mindestens 25 m einzuhalten. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen sein.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.
Im Falle der Belästigung der Öffentlichkeit ist das Feuer einzustellen bzw. auf das Feuer zu verzichten. Gebühren werden nicht rückerstattet.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ggf. Anlagen, z.B. Lageplan
- ggf. Einwilligungserklärung des Grundstückeigentümers
Formulare
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
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- Es muss ein Bezug zum Brauchtum bestehen.
- Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden.
- Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung muss ausgeschlossen sein. Die Verbrennung ist wetterabhängig zu gestalten. Sollte es zu starken Windböen kommen, ist das Feuer umgehend zu löschen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG), Zweiter Teil: Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit, Erster Abschnitt: Luftreinhaltung, § 7 (Fn 18) Verbrennen im Freien
- Kommunale Satzungen und Verordnungen
Verfahrensablauf
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- Anmeldung Brauchtumsfeuer ausfüllen und absenden
- Gebühr entrichten
- Erlaubnis Brauchtumsfeuer erhalten
Fristen
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Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Feuer gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
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Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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