Osterfeuer Genehmigung

    Beantragung einer Ausnahme für ein Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer

    Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Haan

    Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer oder Martinsfeuer) dienen dem Zweck der Brauchtumspflege. Auf Antrag ist es gestattet, ein Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege auszurichten. Kommunale Unterschiede bestehen in Bezug auf den Personenkreis, dem dies gestattet werden kann (z.B. nur der in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder privaten Haushalten). Kommunal ist ebenfalls geregelt, ob das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein muss.

    Brauchtumsfeuer müssen der zuständigen Behörde unter Einhaltung einer Frist vor dem Entzünden formell angezeigt werden.

    Antragsformulare für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers werden durch Kommunen teils nur wenige Wochen vor dem entsprechenden Brauch, z.B. Ostern, online eingestellt.

    Für die Antragstellung ist eine volljährige verantwortliche Aufsichtsperson formell anzuzeigen.

    Brauchtumsfeuer haben nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel. Es dürfen nur unbehandelte Hölzer, Baum- und Strauchschnitte sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Zu naheliegenden Gebäuden und leicht entzündlichen Stoffen ist der nötige Sicherheitsabstand einzuhalten. Diesen definiert die Kommune. Außerdem muss eine Gefährdung oder erhebliche Belästigung der Nachbarschaft und Allgemeinheit ausgeschlossen werden.

    Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Haan

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstr. 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02129-911-0

    Fax: 02129-911-590

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-haan.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 85

    42781 Haan

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Haan

    • Antrag auf Anmeldung eines Brauchtumsfeuer
    • Ggf. weitere Anlagen, z.B. Lageplan

    Formulare

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Haan

    • Es muss ein Bezug zum Brauchtum bestehen.
    • Eine volljährige Aufsichtsperson muss benannt werden.
    • Kommunal liegen Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gebäuden oder leicht entzündlichen Stoffen vor.
    • Kommunal können Regelungen für den erlaubten Personenkreis, der dieses Feuer beantragt, vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Haan

    • Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG), Zweiter Teil: Vorschriften für besondere Immissionsarten und Anlagensicherheit, Erster Abschnitt: Luftreinhaltung, § 7 (Fn 18) Verbrennen im Freien
    • Kommunale Satzungen und Verordnungen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Haan

    • Anmeldung Brauchtumsfeuer ausfüllen und absenden
    • Gebühr entrichten
    • Erlaubnis Brauchtumsfeuer erhalten

    Fristen

    Hinweise für Haan

    Kommunal ist geregelt, wie viele Wochen vor Durchführung das Brauchtumsfeuer anzuzeigen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Haan

    Üblicherweise 3 bis 8 Wochen

    Kosten

    Je Kommune unterschiedlich geregelt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Haan

    Lösungen für eine digitale Antragsstellung und Abwicklung sind bereits in mehreren Kommunen vorhanden, jedoch weisen diese eine hohe Variantenvielfalt auf, inkl. gebührenpflichtiger Genehmigungen und Mindestabständen zu z.B. Segelflugplätzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Haan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de