Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Vorgesehen zum Löschen - Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nach Lage, Nutzung, Größe und charakteristisch topographischen Merkmalen dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachrichtlich geführt. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden ebenfalls nachgewiesen.

    Die Auskunft der Katasterbehörde ist zentrale Anlaufstelle für Auskünfte, Beratungen, Bestellungen und Antragstellungen, für die Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte, den Verkauf von topographischen und historischen Karten sowie der Entgegennahme von Anträgen auf Entfernungs-, Grenz- und Identitätsbescheinigungen. Einzelne Grenzmaße werden abgegeben.

     

    Geoportal Kreis Gütersloh

    Mit dem Geoportal bietet der Kreis Gütersloh einen Internet basierten Service an. Der Service richtet sich an Wirtschaft und Bürger und ist kostenlos.

    Für die Kreisfläche Gütersloh werden Flurstückskarten, Amtliche Basiskarten, Luftbilder und Topographische Karten als Geobasisdaten mit Geofachdaten online zur Einsicht bereitgestellt. Die gewünschte Geobasiskarte kann ausgewählt werden. Mit der Adresssuchfunktion wird der gesuchte Kartenausschnitt präsentiert.

    Geodaten Online

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ddb9dd3543a121f8e0ffd3f5ce41fec8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.1.4: Geodatenservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-1772

    Fax: +49 5241 85-1792

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Formloser Antrag (schriftlich, telefonisch oder persönlich)

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

    Rechtsgrundlagen
    • Vermessungs- und Katastergesetz NRW
    • Inspire
    • Geodatenzugangsgesetz NRW

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de