Vorgesehen zum Löschen - Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Diese Seite enthält spezielle Informationen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Das Vermessungs- und Katasteramt bietet den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ein Internetportal, in dem registrierte Benutzer online auf Daten und Dienste des Vermessungs- und Katasteramtes zugreifen können.
Hierfür stehen zwei Alternativen zur Verfügung:
- Zugriff auf Vermessungsunterlagen zur Durchführung der in den Tarifstellen 1 und 6 des Gebührentarifs aufgeführten Amtshandlungen sowie Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster an Dritte im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
- Nur Zugriff auf Vermessungsunterlagen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Heinsberg
3.2.4 Vermessungsunterlagen zur Durchführung von amtlichen Vermessungen und zur Erstellung von amtlichen Lageplänen sowie zu deren Gebührenschätzung vor der Antragstellung, soweit hierzu notwendige Informationen nicht anderweitig verfügbar sind, wenn sie
a) nicht im Abrufverfahren verfügbar sind
Gebühr: keine,
b) im Abrufverfahren verfügbar sind
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7.
§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.
§ 5 VermKatG NRW
Bereitstellung durch andere Stellen
Nach Maßgabe einer Rechtsverordnung dürfen neben den für die Führung der Geobasisdaten zuständigen Behörden in deren Auftrag auch andere behördliche Stellen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 und 2 wahrnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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